Ferienwohnungen - Monteurunterkünfte

AGB für die M21 GbR


Inhaber F.Smrcek, Markt21, 03185 Peitz



Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Ferienwohnungs-, Monteursunterkunftsvertrag

Stand: März 2012


Geltungsbereich


1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Ferienwohnungen / Monteursunterkünften zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der M21 GbR.


2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Unterkunft sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der M21 GbR.


3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.


Vertragsabschluss, -partner. -haftung; Verjährung


1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die M21 GbR.
zustande. Der M21 GbR. steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Vertragspartner sind die M21 GbR. und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden
bestellt, haftet dieser zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.


3. Die M21 Gbr. haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.


4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.


5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten der M21 Gbr.
auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.


Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung


1. Die M21 Gbr. ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und
die vereinbarten Leistungen zu erbringen.


2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen an Dritte.


3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 3 Monate und erhöht sich der allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.


4. Die Preise können weiterhin geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die M21 Gbr. dem zustimmt.


5. Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die M21 Gbr. ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die M21 Gbr. berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen EZB-Satz zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der M21 Gbr. einen höheren Schadens vorbehalten. Die M21 Gbr. ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.


7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer
Forderung der m21 Gbr.  aufrechnen oder mindern.


Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)


1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der M21 Gbr. geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preisaus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der M21 Gbr. oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit dar Leistungserbringung vorliegt.


3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die M21 Gbr. die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.


4. Der M21 Gbr. steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden
Schaden zu pauschalisieren. 


Es gelten folgende Stornierungsfristen:

- bis vier Wochen vor Anreise kostenfrei-

- bis drei Wochen vor Anreise 40% der gebuchten Leistungen-

- bis zwei Wochen vor Anreise 50% der gebuchten Leistungen-

- bis eine Woche vor Anreise 70% der gebuchten Leistungen-

- ab dem dritten Tag vor Anreise 80% der gebuchten Leistungen-

- bei Nichtanreise 100% der gebuchten Leistungen.


Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.


Rücktritt durch die M21 Gbr.


1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kundeninnerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart
wurde, ist die M21 GbR. in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.


2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die M21 GbR. ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


3. Ferner ist die M21 GbR. berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vorn Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des
Kunden oder des Zwecks, gebucht werden die der M21 GbR. begründeten Anlass zu der
Annahme gibt, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
Sicherheit oder das Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden kann.


4. Die M21 Gbr. hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in
Kenntnis zu setzen.


5. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.


Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe


1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.


2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.


3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Preises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.


Haftung des Teich- GUT- Peitz


1. Die M21 GbR. haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist
im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen auftreten, wird bei Kenntnis unverzüglich für Abhilfe gesorget. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.


2. Für eingebrachte Sachen haftet das Teich- GUT- Peitz dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu € 800,-. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung zur
Anzeige bringt (§ 703 BGB).


3. Für die Haftung der M21 Gbr. gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Zustellung, Aufbewahrung und  die Nachsendung derselben erfolgt gegen Entgeld. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.


Schlussabstimmungen


1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Pensionsaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.


2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der M21 GbR.


3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im
kaufmännischen Verkehr die Zuständigkeit des für den Sitz der M21 GbR. zuständigen
Gerichts. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 36 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der die Zuständigkeit des für den Sitz des Teich- GUT- Peitz zuständigen Gerichts als vereinbart.


4. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland


5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
Pensionsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen galten die gesetzlichen Vorschriften.